Impressum

 


Angaben gemäß § 5 TMG

Jens Völkel
Beerentalweg 158
21077 Hamburg

Mail: [email protected]

Telefon: +49 176 32695153

USt-ID: 47/256/0276

AGB

 

AGB Solidpainting 

 

1. Allgemeines 

1.1 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Bemal-, Modellbau-, Umbau- und sonstige handwerklich-künstlerische Leistungen zwischen
 Jens Völkel – Solidpainting,
nachfolgend „Solidpainting“,
und seinen Kunden.. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Jens Völkel hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. 

1.2 

Den AGB gehen diejenigen Regelungen der Vertragspartner vor, die diese im Auftrag oder in sonstigen Vereinbarungen schriftlich festhalten. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.. Abweichende Regelungen gelten nur, soweit sie ausdrücklich für Unternehmer gekennzeichnet sind. 

1.3 

Die AGB gelten auch für alle zukünftigen, der ersten Einbeziehung dieser AGB folgenden Aufträge des Auftraggebers, auch wenn bei diesen Folgeaufträgen nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen wird. 

 

2. Grundsätze der Zusammenarbeit 

2.1 

Solidpainting verpflichtet sich, seine Kunden im Rahmen des vereinbarten Auftrags individuell zu beraten und zu betreuen. 

2.2 

Solidpainting ist hinsichtlich der Art der Durchführung der beauftragten Leistungen nach Zeit und Ort grundsätzlich frei. 

2.3 

Solidpainting hat das Recht, zur Erfüllung der beauftragten Leistungspflichten Subunternehmer oder freie Mitarbeiter (Dienstleister) einzusetzen. Diese gelten als Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) von Solidpainting. Die von Solidpainting beauftragten Dienstleister haben die in diesem Vertrag beschriebenen Verpflichtungen, die für Solidpainting gelten, insbesondere die Geheimhaltung und den Datenschutz, ebenso einzuhalten und zu beachten. 

2.4 

Die Vertragsparteien verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Durchführung der beauftragten Leistungen. Bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des Anderen unterrichten sie sich unverzüglich gegenseitig. 

2.5 

Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache mit Einverständnis von Solidpainting erteilen. 

 

3. Vertragsschluss 

3.1 

Solidpainting schließt mit dem Auftraggeber über die zu erbringenden Leistungen einen Vertrag, der die Einzelheiten der Geschäftsbeziehung zu dem Auftraggeber regelt. Die Beauftragung erfolgt schriftlich, per Fax, E-Mail oder in sonstiger elektronischer Form. Sofern die Beauftragung von Solidpainting mündlich oder telefonisch erfolgt, hängt die Wirksamkeit der Beauftragung von einer Bestätigung in Schrift- oder Textform durch Solidpainting ab. 

3.2 

Der Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung oder Erbringung der vom Auftraggeber im Auftragsformular angegebenen oder fernmündlich mitgeteilten Leistungen zustande. Angebote von Solidpainting sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. 

3.3 

Die Darstellung von Leistungen auf Webseiten, Social Media oder in Angeboten stellt kein verbindliches Angebot dar. 

3.4 

Solidpainting ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 

 

 

4. Leistungsumfang, Abwicklung von Aufträgen und künstlerische Ausführung 

4.1 

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluss aktuellen Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform. Die durch die Änderung/Ergänzung entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. 

4.2 

Von Solidpainting übermittelte Besprechungs- bzw. Briefingprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt widerspricht. 

4.3 

Solidpainting wird den Auftraggeber rechtzeitig auf für ihn erkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung geplanter Vertriebsmaßnahmen hinweisen. Solidpainting übernimmt keine eigene rechtliche Überprüfung der von ihr erbrachten Leistungen. Erachtet die Agentur für die Realisierung der Maßnahmen eine rechtliche (zum Beispiel wettbewerbs- oder markenrechtliche) Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Auftraggeber nach Abstimmung die Kosten. Eine Haftung von Solidpainting ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt Solidpainting in diesen Fällen von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Hiervon umfasst sind auch die notwendigen Rechtsverfolgungskosten. 

4.4 

Im Falle höherer Gewalt ist Solidpainting berechtigt, das beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen Solidpainting besteht in diesen Fällen nicht, auch wenn durch die Verzögerung der Auftraggeber Termine nicht einhalten kann. 

4.5 

Solidpainting erbringt individuelle, handwerklich-künstlerische Leistungen im Bereich Miniaturenbemalung, Modellbau, Umbauten (z. B. Kitbashing), Basengestaltung und vergleichbarer Arbeiten. 

4.6
 Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind insbesondere nicht geschuldet

  • Entgraten, Reparaturen oder Stabilisierung beschädigter Modelle
  • Entfernung alter Bemalungen
  • Magnetisierung oder Umbauten
  • Lieferung von Figuren oder Materialien
  • Basegestaltung
  • Grundierung

4.7
 Bei der Bemalung handelt es sich um Handarbeit. Geringfügige Abweichungen in Farbton, Kontrast, Stil oder Details stellen keinen Mangel dar.
Referenzbilder dienen lediglich als Orientierung, nicht als Garantie für ein identisches Ergebnis. 

 

 

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 

5.1 

Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch Solidpainting setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus. 

5.2 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Ausführung seines Auftrags notwendigen Daten, Informationen und Unterlagen (Farbschema, Referenzen, Sonderwünsche) rechtzeitig, richtig, wahrheitsgemäss und vollständig, nach Auftragsvergabe in geeigneter Form an Solidpainting zu übermitteln und die Durchführung der Lieferungen und/oder Leistungen durch alle erforderlichen Maßnahmen aus der eigenen betrieblichen Sphäre zu unterstützen. Andernfalls ist Solidpainting berechtigt, die Leistungen nach eigenem Ermessen fertigzustellen und den Auftraggeber zur Abnahme aufzufordern. Kann Solidpainting die Leistungen wegen fehlender und unzureichender Mitwirkungsleistungen oder Beistellungen nicht oder nur mit Mehraufwand erbringen, ist Solidpainting berechtigt, hierdurch notwendige Mehraufwendungen gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen, wobei der Mehraufwand nach den üblichen Vergütungssätzen von Solidpainting berechnet wird. 

5.3 

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm an Solidpainting überlassenen Daten, Informationen und Unterlagen nicht gegen Strafrecht oder sonstiges öffentliches Recht verstoßen, dass die Ein- oder Weitergabe von Daten mit sittenwidrigem Inhalt unterbleibt und dass Inhalte oder Bezeichnungen (auch Domains/Marken/Design/Inhalte) weder gegen Persönlichkeitsrechte oder Schutzrechte (Namens-, Marken- und Urheberrechte) Dritter, gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen oder gegen sonstige Rechte Dritter verstoßen. Zu den überlassenen Inhalten gehören auch solche Inhalte und deren Quellen, die der Auftraggeber von Solidpainting im Hinblick auf die Durchführung der beauftragten 

Leistungen empfiehlt oder vorschlägt. Sollte Solidpainting aufgrund solcher vom Auftraggeber stammenden Inhalte von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber Solidpainting von diesen Ansprüchen (inklusive der notwendigen Rechtsverfolgungskosten) frei. 

5.4 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Solidpainting innerhalb eines Monats nach Eintritt einer Änderung der Rechtsform oder des Namens sowie über den Verdacht oder das Bevorstehen einer Insolvenz zu informieren. 

5.5
 Freigaben (z. B. Farbschema, Testmodell) gelten als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung widerspricht (Freigabefiktion). 

5.6
 Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, ist Solidpainting berechtigt: 

  •      nach eigenem Ermessen fortzufahren oder
  •     den Auftrag zu pausieren; hierdurch entstehende Verzögerungen     oder Mehrkosten trägt der Kunde(Pausierungsgebühr).

 

5.7 

Im Falle des Verstoßes gegen die vorgenannten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers behält sich Solidpainting das Recht vor, die Leistungen für den Auftraggeber einzustellen und/oder den Zugang zu genutzten Diensten zu sperren. Eine Einstellung der Leistungen lässt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der Vergütung und die Bestimmungen zur Vertragslaufzeit unberührt. 

 

6. Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen 

6.1 

Die Vergütung für die jeweilige vertragliche Leistung wird in dem jeweiligen Auftrag/Vertrag vereinbart. Solidpainting wird – je nach Vereinbarung –die Tätigkeit in der Regel entweder auf Grundlage von Festbeträgen kalkulieren oder nach Zeitaufwand. Bei Abrechnung nach Zeitaufwand wird Solidpainting dem Auftraggeber eine Schätzung des voraussichtlichen Aufwandes abgeben. Alle Preise verstehen sich in Euro.
 Gegenüber Verbrauchern inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern zuzüglich Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. 

6.2 

Sofern die abgegebene Schätzung nicht eingehalten werden kann, informiert 

Solidpainting unverzüglich den Auftraggeber über diesen Umstand, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Ein daraus eventuell resultierender Mehraufwand muss schriftlich freigegeben werden. 

6.3 

Zahlungen sind, wenn nicht vertraglich anders vereinbart, sofort rein netto nach Rechnungsstellung fällig. Vom Tag der Fälligkeit an ist Solidpainting berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe geltend zu machen. 

6.4 

Solidpainting ist berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes zu verlangen.
Der Arbeitsbeginn erfolgt erst nach Zahlungseingang. 

6.5 

 Der Restbetrag ist spätestens vor Versand oder Übergabe zur Zahlung fällig. 

6.6 

Erstreckt sich die Leistungserbringung von Solidpainting über mehrere Auftragsbestandteile oder einen längeren Zeitraum, so ist Solidpainting berechtigt, jeweils zum Monatsende dem Auftraggeber die bis dahin angefallenen Leistungen/Aufwändungen in Rechnung zu stellen und/oder angemessene Vorschüsse zu verlangen. 

6.7 

Sofern Solidpainting Leistungen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber außerhalb ihres Sitzes erbringt, hat er über die vereinbarte Vergütung hinaus Anspruch auf Erstattung der Reisekosten (Bahnfahrten der 2ten Klasse, Flüge der Economy-Klasse oder Fahrten per Pkw mit 0,30 Euro/km netto) inklusive aller erforderlichen Auslagen, Aufwendungen und Spesen. Reisezeiten werden nach tatsächlichem Aufwand zum Stunden- bzw. Tagessatz abgerechnet. 

6.8 

Bei Abbruch oder Änderungen von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden Solidpainting alle hierdurch verursachten Kosten erstattet. Solidpainting wird von jeglicher Verbindlichkeit gegenüber Dritten insoweit freigestellt. 

6.9 

Tritt der Auftraggeber von einem Auftrag vor Beginn eines Projekts  zurück, ist Solidpainting berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu verlangen. Diese Stornogebühr berechnet sich wie folgt: bis zwei Monate vor Beginn des Projekts 20 %, ab zwei Monate bis einen Monat vor Beginn des Projekts 30 %, ab vier bis zwei Wochen vor Beginn des Projekts 50 %, ab einer Woche vor Beginn des Projekts 80 %. 

 

6.10 

Storniert oder verschiebt der Auftraggeber eine gebuchte Consultingstunde oder Workshop ohne ausreichende Vorlaufzeit, ist Solidpainting berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu verlangen. Diese Stornogebühr berechnet sich wie folgt: bis 72 Stunden zuvor: 20 %, ab 48 Stunden zuvor: 30 %, ab 24 Stunden zuvor: 50 %, ab unter 8 Stunden zuvor 80 %. 

 

6.11 

Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behält sich Solidpainting das Eigentum an allen Leistungen und Rechten, insbesondere urheberrechtlichen Nutzungsrechten, sowie das Eigentum an dem Auftraggeber überlassenen Dateien, Unterlagen und Gegenständen vor. 

 

6.12 

Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, kann Solidpainting für künftig zu erbringende Leistungen Vorauszahlungen verlangen. 

6.13 

Rechnungen werden von Solidpainting grundsätzlich per Email und nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers per Post versandt. 

Da bei den vereinbarten Preisen eine wirtschaftliche Führung von Solidpainting nur möglich ist, wenn alle Teilnehmer ihren 

Zahlungsverpflichtungen nachkommen, wird wegen des damit verbundenen Mehraufwandes für jede Mahnung eine Mahngebühr 

erhoben, welche vom säumigen Auftraggeber zu zahlen ist. 

 

 

7. Sonderleistungen, Zusatzleistungen 

7.1 

Sonderleistungen, wie z. B. Datenpflege ,erstellung von Konzepten, Schulungen, Workshops, erweiterte Recherche etc., werden dem Zeitaufwand entsprechend gesondert angeboten und abgerechnet. 

7.2 

Werden Profile, Mitgliedschaften oder Lizenzen für bestimmte Software benötigt um eine Zusammenarbeit zu gewährleisten, müssen diese vom Auftraggeber für Solidpainting bereitgestellt werden. 

7.3 

Auslagen für Materialeinkauf und technische Nebenkosten, insbesondere spezielles Material, equippment oder Nutzungsgebühren, Telefongebühren etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. 

7.4 

Unvorhergesehener Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls Nachvergütung. 

 

8. Lieferfristen 

8.1 

Die Lieferverpflichtung seitens Solidpainting ist erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von Solidpainting zur Versendung gebracht worden sind. Das Risiko der Übermittlung, z.B. Beschädigung, Verlust oder Verzögerung, trägt der Kunde. 

8.2 

Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese im Auftrag als solche bezeichnet und schriftlich vereinbart worden sind. Leistungsstörungen auf Auftraggeberseite entbinden Solidpainting von vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen. 

8.3 

Gerät Solidpainting mit der Leistung in Verzug, so ist zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswerts verlangt werden. 8.1
 Der Versand erfolgt auf Wunsch des Kunden. Versandkosten und ggf. Versicherungskosten trägt der Kunde. 

8.4
 Bei Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Kunden über.
 Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an den Versanddienstleister über. 

8.5
 Transportschäden sind innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt unter Vorlage von Fotodokumentation zu melden. 

8.6
 Bei Erteilung einer Abstellgenehmigung trägt der Kunde das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung. 

 

 

9. Abnahme, Mängel 

 9.1
 Die Abnahme erfolgt durch Fotoabnahme oder durch Entgegennahme der Lieferung. 

9.2
 Beanstandungen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt in Textform erfolgen. 

9.3
 Kein Mangel liegt vor bei: 

  • geschmacklichen Abweichungen
  • geringfügigen Farb- oder Detailunterschieden
  • Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Transport oder Spielbetrieb

9.4
 Solidpainting ist zur einmaligen Nachbesserung berechtigt. Weitergehende Änderungen sind kostenpflichtig. 

 

10. Referenzen/Eigenwerbung 

10.1 

Solidpainting ist – auch wenn einzelvertraglich die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Auftraggeber vereinbart ist – berechtigt, die Arbeitsergebnisse und den Namen des Auftraggebers im Rahmen der Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich Internet und Social Media und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen. 

10.2 

Solidpainting ist zudem berechtigt, auf ihren Internet-Webseiten mit Namen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen. 

10.3
 Solidpainting ist berechtigt, Fotos und Videos der Arbeitsergebnisse für Eigenwerbung (Website, Social Media, Portfolio) zu verwenden. 

10.4
 Der Kunde kann dieser Nutzung vor Auftragserteilung widersprechen. 

10.5
 Der Kunde versichert, über alle erforderlichen Rechte an überlassenen Logos, Symbolen oder Designs zu verfügen und stellt Solidpainting von Ansprüchen Dritter frei. 

 

 

11. Widerrufsrecht (nur Verbraucher) 

11.1
 Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. 

11.2
 Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Verträgen zur Lieferung von Waren oder Leistungen, 

  • die nicht vorgefertigt sind und
  • für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist
    (z. B. individuelles Farbschema, Sonderbasen, Beschriftungen).

11.3
 Beginnt Solidpainting auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung, erlischt das Widerrufsrecht bei vollständiger Leistungserbringung. 

 

 

12. Geheimhaltungspflicht 

Solidpainting wird sämtliche Informationen, die er über den Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Vertrag erhält, die aus diesen Informationen gewonnenen oder abgeleiteten Erkenntnisse und die auf deren Grundlage erstellten oder diese beinhaltenden Dokumente (nachfolgend: „vertrauliche Informationen“) auch über das Ende der vertraglichen Beziehungen hinaus vertraulich behandeln und nur im Rahmen der Vertragsbeziehung nutzen. Sie wird die vertraulichen Informationen vor dem Zugriff Dritter schützen und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzeichnen noch Dritten zugänglich machen, noch verwerten. 

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für solche Informationen: 

  • die zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich sind oder die zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich werden, ohne dass dies Solidpainting zu vertreten hätte;
  • von denen Solidpainting auf anderem Wege als durch den Auftraggeber und ohne Verstoß gegen vertragliche oder gesetzliche Vertraulichkeitspflichten Kenntnis erlangt; oder
  • die Solidpainting ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen des Auftraggebers selbständig entwickelt hat. Sie gilt ferner nicht, soweit Solidpainting aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder auf bestands- oder rechtskräftige Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet ist; sie hat dies dem Auftraggeber, soweit zulässig und möglich, rechtzeitig vor Weitergabe mitzuteilen. Solidpainting darf die vertraulichen Informationen nur im erforderlichen Umfang herausgeben und hat, soweit möglich, deren Geheimhaltung durch den jeweiligen Empfänger sicherzustellen. Im Übrigen dürfen vertrauliche Informationen von Solidpainting nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers Dritten gegenüber offengelegt werden. Keine Dritten in diesem Sinne sind die Berater und Dienstleister von Solidpainting, die entweder von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder die sich zuvor schriftlich gegenüber Solidpainting zur Verschwiegenheit verpflichtet haben.

·         13. Rücktritt und Stornierung 

·         13.1
 Bei Rücktritt des Kunden nach Auftragserteilung ist Solidpainting berechtigt, den bis dahin entstandenen Aufwand (Arbeitszeit, Material) sowie eine angemessene Pauschale zu berechnen. 

·         13.2
 Bereits gezahlte Anzahlungen werden entsprechend verrechnet. 

14. Eigentum, Zurückbehaltungsrecht 

14.1
 Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben die bearbeiteten Modelle im Eigentum von Solidpainting. 

14.2
 Solidpainting steht ein Zurückbehaltungsrecht an überlassenen Modellen zu. 

 

 

 

 

15. Haftung 

15.1 

Solidpainting haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln, für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben, bei Übernahme einer Garantie und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. 

15.2 

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalspflicht (also solchen Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind), ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. 

15.3 

Eine weitergehende Haftung besteht nicht. 

15.4 

Insbesondere hat Solidpainting Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder durch Umstände, die im Anwendungsbereich des Auftraggebers liegen (nicht rechtzeitige Zurverfügungstellung von Inhalten etc.), nicht zu vertreten; sie berechtigen Solidpainting, das Erbringen der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung/Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Frist hinauszuschieben. Solidpainting verpflichtet sich im Gegenzug, dem Auftraggeber die Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt anzuzeigen. 

15.5 

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Solidpainting. 

 

15.6 

Nimmt der Auftraggeberd die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Solidpainting vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, 

tut es dies auf eigene Verantwortung. Solidpainting übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Auftraggeber von diesem 

erhalten hat. 

 

15.7 

Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung, um etwaigen gesetzlichen Ansprüchen des Auftraggebers zu genügen. 

15.8
 Keine Haftung besteht insbesondere für: 

  • Materialermüdung alter oder fremdverklebter Modelle
  • Schäden durch Spielbetrieb oder unsachgemäßen Transport
  • normale Abnutzung

 

 

 

16.  Verhinderung und Ausfall 

16.1 

Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, verfallen bzw. werden verrechnet. 

Ausnahme stellt die einzelne Consultingstunde dar. Diese sind einmalig und fix und verfallen bei nicht- Wahrnehmung. 

16.2 

In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaub, etc.) kann nach vorheriger Absprache der Termin verschoben werden. 

16.3 

Kurze Krankheiten entbinden nicht von den Verpflichtungen aus dem mit Solidpainting abgeschlossenen Vertrag. Bei Krankheiten ab einem 

Monat Dauer, kann der Vertrag bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung stillgelegt werden. Das Mitglied verpflichtet sich, die 

Bescheinigung unter Angabe des genauen Zeitraumes umgehend innerhalb einer zweiwöchigen Frist einzureichen, andernfalls kann die 

Bescheinigung nicht berücksichtigt werden. Es können nur komplette Monate berücksichtigt werden. 

 

17. Einsatz von Dritterzeugnissen 

17.1 

Die nachfolgenden Regelungen gelten beim Einsatz von Dritterzeugnissen durch Solidpainting im Rahmen der Leistungserfüllung gegenüber dem Auftraggeber. 

17.2 

Sind Sach- oder Rechtsmängel auf ein fehlerhaftes Erzeugnis eines Dritten zurückzuführen, der nicht Erfüllungsgehilfe von Solidpainting ist, und gibt Solidpainting das Erzeugnis an den Auftraggeber weiter, sind die Mängelansprüche des Auftraggebers auf die Abtretung der Mängelansprüche von der Crew gegenüber dem Dritten beschränkt (z. B. bei Verwendung von Open-Source-Software). Solidpainting hat den Mangel hingegen zu vertreten, wenn die Mangelursache durch Solidpainting gesetzt wurde, d. h. der Mangel auf einer von Solidpainting zu vertretenden unsachgemäßen Modifikation, Einbindung oder sonstigen Behandlung der Dritterzeugnisse beruht. 

17.3 

Solidpainting ist nicht verantwortlich, falls Dritterzeugnisse durch den Dritten eingeschränkt oder insgesamt eingestellt werden. Führt der Dritte eine Gebühr für die Zurverfügungstellung der Dritterzeugnisse ein, hat Solidpainting das Recht, die mit dem Auftraggeber vereinbarte Vergütung dementsprechend anzupassen, sofern der Auftraggeber die Nutzung der Dritterzeugnisse nach Rückfrage fortsetzen möchte und die Vergütung zu Lasten von Solidpainting gehen würde. 

17.4 

Solidpainting haftet nicht für Fristverzögerungen und Mehrkosten, die nach Abschluss eines Auftrags des Auftraggebers dadurch entstehen, dass der Anbieter der Dritterzeugnisse diese ändert (z. B. Änderung von Software-Core/API), ohne dass dies für Solidpainting bei der Auftragsvergabe erkennbar war oder hätte erkennbar sein müssen. 

17.5 

Die Weitergabe von Dritterzeugnissen gilt für den Auftraggeber als deutlich erkennbar, wenn Solidpainting auf sie im Rahmen der Auftragsbeschreibung oder der Auftragsabwicklung hinweist, diese sich aus dem Auftrag ergibt oder für den Auftraggeber aufgrund der eigenen Sachkenntnis hätte erkennbar sein müssen. 

 

 

18. Sonstige Vereinbarungen 

Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. über die Produkte oder 

Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen, auch über die Beendigung der Mitgliedschaft hinaus. 

 

 

19.Salvatorische Klausel 

 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eines auf seiner Grundlage geschlossenen Auftrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien werden vielmehr zusammenwirken, um an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine rechtlich zulässige, wirksame und durchführbare Bestimmung zu setzen, die geeignet ist, den mit der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.  

 

 

 

 

 

20. Schlussbestimmungen 

20.1 

Änderungen, Erweiterungen und sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; genügen sie dieser nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses. 

20.2 

Die Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftraggebers wird ausgeschlossen. 

20.3 

Der Auftraggeber darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen Solidpainting nur nach schriftlicher Zustimmung von Solidpainting auf Dritte übertragen bzw. abtreten. 

20.4 

Dieser Vertrag sowie sämtliche auf seiner Grundlage geschlossenen Aufträge 

unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

20.5 

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder einem auf dessen Grundlage geschlossenen 

Auftrags ist Hamburg, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. 

 

 

 

Stand: Januar 2026